Informationen für Anlieger des Marktgeländes
Befahren des Marktgeländes
Das Marktgelände darf währen der Öffnungszeiten des Marktes nicht befahren werden. Der Beginn des Marktgeländes ist gekennzeichnet durch den Zufahrtsschutz in den jeweiligen Straßen. Informationen zum Marktgelände finden Sie in dem Plan "Marktgelände".
Bis eine Stunde vor und ab einer Stunde nach den Marktöffnungszeiten ist das Befahren des Marktgeländes für Anlieger zum Be- und Entladen erlaubt.
Parken
Anlieger, die nachweislich einen Stellplatz oder eine Garage innerhalb des Marktgeländes angemietet haben, bzw. in dessen Eigentum liegt und diese/r aufgrund des Marktes nicht genutzt werden kann, können einen kostenfreien Parkschein anfordern. Der Anliegerparkschein ermöglicht das kostenfreie Parken im gesamten Stadtgebiet auf öffentlichen Parkplätzen.
Bitte wenden Sie sich hierfür mit einem entsprechenden Nachweis und Ihrem Kennzeichen an:
Müllabfuhr
Bitte bringen Sie Ihre Mülltonnen während der neun Tage Lukasmarkt zur Müllabfuhr an den Rand des Marktgeländes, damit die Müllabfuhr diese leeren kann. Nach der Leerung bitten wir die Mülltonnen schnellstmöglich, bestenfalls vor Marktöffnung, so zu verstauen, dass sie für Dritte nicht einsehbar und erreichbar sind.
Sollte ein Sperrmülltermin in die Aufbauwoche (ab Dienstag vor Lukasmarkt) oder die Spielzeitwoche des Lukasmarktes fallen, bitten wir diesen nicht wahrzunehmen.
Informationen für Einzelhändler und Gastronomie
Lieferverkehr
Eine Belieferung während der Marktöffnungszeiten ist nicht gestattet.
Bitte beachten Sie, dass der Krammarkt am Dienstag und Mittwoch in der gesamten Innenstadt bereits um 8.00 Uhr beginnt (Aufbau ab 6.00 Uhr) und der Lieferverkehr am Dienstag oder Mittwoch nicht erfolgen kann.
Für Rückfragen und zur Koordination wenden Sie sich gerne an das Marktamt:
Marktamt@mayen.de
0251 88-2111/2201
